DSGVO & Recht

DSGVO-konforme Bewertungsaufforderung: Was du wissen musst

Viele Betriebe sind unsicher: Darf ich meine Kunden überhaupt um eine Bewertung bitten? Die Antwort ist Ja – wenn du ein paar Regeln beachtest. Wir erklären, was die DSGVO erlaubt und was nicht.

20. März 2026·5 Minuten Lesezeit

"Darf ich meinen Kunden nach einem Auftrag eine E-Mail schicken und um eine Google Bewertung bitten?" – Diese Frage stellen sich viele Selbstständige und Betriebe. Die kurze Antwort: Ja, das ist in den meisten Fällen erlaubt. Aber es gibt Grenzen. Dieser Artikel erklärt, was die DSGVO konkret erlaubt, was verboten ist, und wie du rechtssicher vorgehst.

Grundsatz: Bewertungsanfragen sind grundsätzlich zulässig

Kunden um eine Bewertung zu bitten ist keine verbotene Werbung. Es handelt sich um eine legitime Geschäftskommunikation im Rahmen einer bestehenden Kundenbeziehung. Die DSGVO erlaubt die Nutzung von Kontaktdaten für Zwecke, die in direktem Zusammenhang mit der erbrachten Leistung stehen – und eine Bewertungsanfrage nach einem abgeschlossenen Auftrag fällt genau darunter.

Die Rechtsgrundlage: Berechtigtes Interesse

Für Bewertungsanfragen wird üblicherweise Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO herangezogen: das berechtigte Interesse. Als Betrieb hast du ein berechtigtes Interesse daran, Feedback zu deinen Leistungen einzuholen und deine Online-Reputation zu pflegen. Voraussetzung: Die Anfrage ist verhältnismäßig, der Kunde kann ihr widersprechen, und du verarbeitest keine sensiblen Daten.

Tipp

Alternativ funktioniert auch eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO – zum Beispiel wenn du bei der Auftragsannahme um Zustimmung bittest. Das ist sicherer, aber in der Praxis aufwändiger.

Was explizit erlaubt ist

  • Eine E-Mail oder SMS mit der Bitte um eine Bewertung nach abgeschlossenem Auftrag
  • Das Verlinken auf deine Google My Business Seite oder eine neutrale Feedback-Seite
  • Das Erinnern an eine ausstehende Bewertung (einmalig)
  • Das Verwenden von Tools, die diese Anfragen automatisiert versenden
  • Das Sammeln von internem Feedback vor der Google-Bewertung (solange beide Wege offen bleiben)

Was verboten ist: Review Gating

Review Gating bezeichnet die Praxis, Kunden zuerst zu fragen, ob sie zufrieden waren – und nur zufriedene Kunden zur Google-Bewertung weiterzuleiten, während unzufriedene auf ein internes Formular geschickt werden. Das verstößt gegen Googles Richtlinien und gilt in vielen Rechtssystemen als manipulatives Verhalten.

  • Kunden nach Zufriedenheit filtern und nur positive Stimmen zu Google weiterleiten
  • Anreize für Bewertungen bieten (Rabatte, Gutscheine, Geschenke)
  • Gefälschte Bewertungen kaufen oder durch Mitarbeiter/Familie schreiben lassen
  • Kunden mehrfach und aufdringlich kontaktieren
  • Bewertungsanfragen ohne jeglichen Auftragsbezug versenden

Pflichtangaben in der Bewertungsanfrage

Jede Bewertungsanfrage per E-Mail oder SMS muss bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, damit sie DSGVO-konform ist:

  1. 1Absender klar erkennbar (Firmenname)
  2. 2Kurzer Hinweis, warum der Kunde kontaktiert wird (Bezug zum Auftrag)
  3. 3Möglichkeit, sich von weiteren Nachrichten abzumelden (Opt-out)
  4. 4Link zur Datenschutzerklärung des Unternehmens

Automatisierte Tools und DSGVO

Wenn du ein Tool wie BewertungsFlow nutzt, das Bewertungsanfragen automatisch versendet, musst du sicherstellen, dass der Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) anbietet. Dieser regelt, wie deine Kundendaten im Tool verarbeitet werden. Seriöse Anbieter stellen diesen Vertrag auf Anfrage bereit und speichern Daten auf Servern innerhalb der EU.

Tipp

BewertungsFlow speichert alle Daten auf Servern in Deutschland und stellt einen AVV auf Anfrage bereit. Die Plattform ist von Grund auf DSGVO-konform entwickelt worden.

Fazit: Rechtssicher und wirkungsvoll kombinieren

Bewertungsanfragen sind legal – wenn sie transparent, verhältnismäßig und mit klarem Auftragsbezug verschickt werden. Wer sich an die Regeln hält, kann ohne Bedenken systematisch Bewertungen sammeln und so die Online-Sichtbarkeit seines Betriebs dauerhaft verbessern. Die Grenze liegt dort, wo manipuliert wird – und die solltest du bewusst einhalten, auch im eigenen Interesse.

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